REKLAMATIONSVERFAHREN (MÄNGELHAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG, REKLAMATIONEN)
Für dieses Reklamationsverfahren gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung und Vorschriften und Bestimmungen des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Verstößen gemäß der geänderten Fassung bei der Mängelhaftung und Anwendung der Haftung für Mängel an verkauften Waren und erbrachten Dienstleistungen.
1. Der Verkäufer ist für Mängel der Ware verantwortlich und der Käufer muss die Reklamation beim Verkäufer unverzüglich gemäß dem geltenden Reklamationsverfahren einreichen. Die Gewährleistungsfrist für die verkauften Produkte richtet sich nach der allgemeinen gesetzlichen Regelung – dem zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Für die Bearbeitung von Reklamationen gilt das jeweils gültige Reklamationsverfahren. Mit dem Absenden der Bestellung an den Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er ordnungsgemäß über die Bedingungen und die Art der Reklamation der Ware informiert wurde, einschließlich Informationen darüber, wo die Reklamation gemeldet werden kann, sowie über die Durchführung von Garantiereparaturen gemäß §18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrats Nr. 372/1990 Slg. über Verstößen in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden „das Gesetz“).
3. Das Reklamationsverfahren gilt für Waren, die der Verbraucher vom Verkäufer in Form eines elektronischen Geschäfts auf der Website des elektronischen Geschäfts des Verkäufers oder per E-Mail oder auf andere Weise gekauft hat.
4. Das Reklamationsverfahren in dieser Form gilt für alle Geschäftsfälle, soweit nicht vertraglich andere Gewährleistungsbedingungen vereinbart sind.
5. Der Käufer hat das Recht, eine Garantie vom Verkäufer nur für Waren in Anspruch zu nehmen, die vom Hersteller, Lieferanten oder Verkäufer verursachte Mängel aufweisen, von der Garantie abgedeckt sind und vom Verkäufer gekauft wurden.
6. Der Käufer prüft die Ware nach Erhalt der Ware. Nachdem er einen Mangel der Ware entdeckt hat, kann er Ansprüche aus den bei dieser Untersuchung festgestellten Mängeln geltend machen. Während der Garantiezeit hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels, nachdem er dem Verkäufer die Ware samt Zubehör zusammen mit einem Garantieschein (sofern ausgestellt) und einem Kaufbeleg für die Ware vorgelegt hat -eines dieser Dokumente ist ausreichenend.
7. Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde gemäß § 18 Abs. 2 des Konsumentenschutzgesetzes das Recht eine Reklamation in der Betriebsstätte des Verkäufers per E-Mail oder Telefon einzureichen.
8. Das Reklamationsverfahren für Waren, die dem Verkäufer objektiv vorgelegt werden können, beginnt an dem Tag, an dem alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. der Verbraucher hat das reklamierte Produkt an folgende Adresse geschickt: JTECHNIK, GmbH, Poľnohospodárska 322/20, 911 06 Trenčín, Firmen-ID 47 013 770.
b. zusammen mit dem reklamierten Produkt wurde ein Kaufbeleg an die oben genannte Adresse eingereicht – Quittung (Rechnung), Garantiekarte, falls ausgestellt – eines dieser Dokumente ist ausreichend, der Name und die Adresse des Verbrauchers oder telefonischer Kontakt, eine genaue Beschreibung des Produktfehlers oder wie es zu einem Produktfehler kam.
9. Ein Muster-Reklamationsprotokoll finden Sie unten:
Der Verbraucher füllt im Reklamationsprotokoll die Felder a-g aus und sendet das Reklamationsprotokoll per E-Mail oder Post an den Verkäufer.
10. Als Beginn des Beschwerdeverfahrens gilt auch der Tag der Geltendmachung der Reklamation. Der Käufer reicht die reklamierte Ware am Sitz des Verkäufers oder an dem in diesem Reklamationsverfahren /Punkt 8.a./ genannten Ort ein. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jedem Betrieb entgegenzunehmen, in dem die Reklamation möglich ist, d. h. an seinem Geschäftssitz gemäß § 18 Abs. 2 des Konsumentenschutzgesetzes /nachstehend „Gesetz“ genannt/.
11. Der Verkäufer ist verpflichtet, an dem für die Entgegennahme von Reklamationen vorgesehenen Ort für die Anwesenheit einer Person zu sorgen, die zur Bearbeitung von Reklamationen gemäß § 18 Abs. 3 des Gesetzes 250/2007 berechtigt ist .
12. Der Verbraucher macht die Verantwortung für Produktmängel unverzüglich geltend gegenüber dem Verkäufer.
13. Am Tag des Eingangs der Reklamation stellt der Verkäufer dem Verbraucher eine schriftliche Bescheinigung über den Eingang der Reklamation aus, z.B. in Form einer E-Mail oder schriftlich, in der er verpflichtet ist, die Mängel der Ware genau zu kennzeichnen gemäß § 18 Abs. 5 des Gesetzes 250/2007.
14. Wenn der Verbraucher eine Reklamation einreicht, ist der Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter oder eine von ihm benannte Person verpflichtet, den Verbraucher über seine Rechte gemäß der allgemeinen Regelung auf der Grundlage der Entscheidung des Verbrauchers zu informieren, welches dieser Rechte der Verbraucher anwendet, er ist gemäß Gesetz 250/2007 § 2 lit. m) verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation unverzüglich festzulegen, in komplexen Fällen spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation erfolgt die sofortige Bearbeitung der Reklamation, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs dauern. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt gegen ein neues Produkt umzutauschen.
15. der Verbraucher macht keinen Anspruch auf Fehler geltend, über die er vom Verkäufer bei Vertragsschluss informiert wurde.
16. Das Recht des Verbrauchers, die Gewährleistung gegenüber den Verkäufer geltend zu machen, erlischt:
a. durch Nichtvorlage eines Zahlungsnachweises (wir empfehlen dem Verbraucher, eine Kopie des Nachweises zu verschaffen und aufzubewahren), eines Lieferscheins oder eines Garantiescheins /sofern dieser ausgestellt wurde/ – eines der aufgeführten Dokumente, Zubehör reicht aus,
b. mit Ablauf der Gewährleistungsfrist der Ware,
c. mit mechanischer Beschädigung der Ware durch den Verbraucher,
d. durch Verwendung der Waren unter Bedingungen, die aufgrund ihrer Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einwirkungen nicht der natürlichen Umgebung entsprechen,
e. durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,
f. mit Schäden an der Ware aufgrund übermäßiger Belastung, falscher Lagerung, falscher Handhabung oder Verwendung entgegen den in der Dokumentation, allgemeinen Grundsätzen, technischen Normen oder Sicherheitsvorschriften in der Slowakischen Republik festgelegten Bedingungen,
g. mit Schäden an der Ware aufgrund unvermeidbarer oder unvorhersehbarer Ereignisse,
h. mit Schäden an der Ware durch zufällige Zerstörung und zufällige Verschlechterung, sonstige unfachmännische Eingriffe, Schäden während des Transports, Schäden durch Wasser, Feuer, statische oder atmosphärische Elektrizität oder andere höhere Gewalt, unbefugte Eingriffe in das Produkt.
17. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation auf eine der folgenden Arten zu bearbeiten und das Reklamationsverfahren zu beenden:
a. durch Übergabe reparierter Ware,
b. durch Warenaustausch,
c. durch Rückerstattung des Kaufpreises der Ware,
d. durch Zahlung eines angemessenen Nachlasses auf den Warenpreis,
e. durch schriftliche Aufforderung von dem Verkäufer, die vereinbarte Leistung zu übernehmen,
f. bei berechtigter Verweigerung der Gewährleistungsansprüche der Ware.
18. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen.
19. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (für natürliche und juristische Personen) bzw. 24 Monate (für Privatpersonen) ab dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags, mit Ausnahme von Produkten, bei denen die Gewährleistungsfrist durch die Verbrauchsdauer angegeben wird, bzw. die Nutzungsdauer oder die Mindesthaltbarkeitsdauer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der der Verbraucher die Ware aufgrund der Gewährleistungsreparatur der Ware nicht nutzen konnte.
20. Im Falle des Umtauschs der Ware gegen eine neue erhält der Verbraucher ein Dokument, auf dem die umgetauschte Ware vermerkt ist, und alle anderen Ansprüche werden auf der Grundlage des neuen Lieferscheins und dieses Reklamationsdokuments geltend gemacht. Im Falle des Umtauschs der Ware gegen eine neue beginnt die Gewährleistungsfrist erneut mit dem Erhalt der neuen Ware.
21. Was einen behebbaren Fehler betrifft, wird die Reklamation wie folgt behandelt:
a. der Verkäufer sorgt für die Beseitigung des Fehlers, oder
b. der Verkäufer wird das defekte Produkt durch ein neues ersetzen, das mit dem reklamierten Produkt identisch ist
22. Handelt es sich um einen Mangel, der nicht beseitigt werden kann, oder um einen wiederholten Mangel, der beseitigt werden kann, oder um eine große Anzahl verschiedener Mängel, die beseitigt werden können und die eine ordnungsgemäße Verwendung der Ware als mangelfrei verhindern, wird der Verkäufer die Reklamation folgend bearbeiten:
a. durch Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf Wunsch des Kunden durch Umtausch der Ware gegen eine andere funktionsfähige Ware mit gleichen oder besseren technischen Parametern, oder
b. sollte es dem Verkäufer nicht möglich sein, die Ware gegen eine andere umzutauschen, wickelt er die Reklamation so ab, indem er eine Gutschrift für die mangelhafte Ware ausstellt.
23. Für die Zwecke der Reklamation gilt das mehr als zweimalige Auftreten und die Beseitigung desselben behebbaren Mangels als mehrfach wiederholter behebbarer Mangel.
24. Für die Zwecke der Reklamation gilt das Auftreten und die Beseitigung von mehr als zwei verschiedenen behebbaren Mängeln als eine größere Anzahl unterschiedlicher behebbarer Mängel.
25. Für den Fall, dass der Verkäufer das Reklamationsverfahren als rechtlich begründete Ablehnung der Reklamation abbricht, der Produktmangel jedoch nach Ansicht des Verbrauchers objektiv vorliegt und nicht behoben wurde, kann der Verbraucher sein Recht auf Beseitigung des Produktmangels durch das Gericht ausüben.
26. Die Gewährleistung gilt nicht bei unsachgemäßer Montage bzw. Nichteinhaltung des in der Montage-, Wartungs- und Gebrauchsanleitung angegebenen Verfahrens – für Produkte, bei denen sich ein solches Verfahren aus der Art des Produkts ergibt.
27. Belehrung des Verbrauchers: (1) Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Verbraucher das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen. (2) Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der Verbraucher den Ersatz des Produkts oder, wenn der Mangel nur einen Teil des Produkts betrifft, den Ersatz des Teils verlangen, wenn hierdurch für den Verkäufer keine in Bezug auf den Preis des Produkts oder die Schwere des Mangels unverhältnismäßigen Kosten entstehen. (3) Der Verkäufer kann statt der Beseitigung des Mangels jederzeit das mangelhafte Produkt durch ein mangelfreies ersetzen, wenn dies keine schwerwiegenden Folgen dem Verbraucher verursacht. (4) Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung des Produkts als mangelfreies Produkt verhindert, hat der Verbraucher das Recht, das Produkt umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Verbraucher zu, wenn die Mängel behoben werden können, der Verbraucher das Produkt jedoch nicht ordnungsgemäß verwenden kann, weil der Mangel nach der Reparatur erneut auftritt oder weil eine größere Anzahl von Mängeln vorliegt. (5) Liegen weitere nicht behebbare Mängel vor, hat der Verbraucher Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass des Produkts.
Alternative außergerichtliche Streitbeilegung
a) Der Verbraucher hat das Recht, sich mit einer Korrekturanfrage an den Verkäufer zu wenden, per E-Mail an: [email protected] oder schriftlich an die Adresse: JTECHNIK, GmbH, Poľnohospodárska 322/20, 911 06 Trenčín, wenn er mit der Art und Weise, wie der Verkäufer seine Reklamation bearbeitet hat, nicht zufrieden ist oder wenn er der Meinung ist, dass der Verkäufer seine Rechte verletzt hat. Wenn der Verkäufer auf diese Anfrage abschlägig reagiert oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Absenden darauf reagiert, hat der Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bei der alternativen Streitbeilegungsstelle (nachstehend als AS-Stelle bezeichnet) einzureichen gemäß Gesetz 391/2015 Slg. AS-Stellen sind Behörden und autorisierte juristische Personen gemäß §3 des Gesetzes 391/2015 Slg. Das Angebot kann vom Verbraucher auf die gemäß § 12 des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. festgelegte Weise eingereicht werden.
b) Der Verbraucher kann eine Beschwerde auch über die alternative Streitbeilegungsplattform von RSO einreichen, die online unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm verfügbar ist.
c) Die alternative Streitbeilegung kann nur von einem Verbraucher in Anspruch genommen werden – einer natürlichen Person, die beim Abschluss und der Erfüllung eines Verbrauchervertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, Beschäftigung oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die alternative Streitbeilegung gilt nur für Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Verkäufer, die sich aus einem Verbrauchervertrag ergeben oder mit einem Verbrauchervertrag in Zusammenhang stehen.
Die alternative Streitbeilegung gilt nur für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Die alternative Streitbeilegung gilt nicht für Streitigkeiten, bei denen der Streitwert 20 Euro nicht übersteigt. Die AS-Stelle kann vom Verbraucher die Zahlung einer Gebühr für die Einleitung einer alternativen Streitbeilegung bis zu einem Höchstbetrag von 5 EUR inklusive Mehrwertsteuer verlangen.
In Trenčín, am 01.09.2023